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   ArbG Cottbus, 17.08.2009 - 6 Ga 13/09   

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https://dejure.org/2009,30889
ArbG Cottbus, 17.08.2009 - 6 Ga 13/09 (https://dejure.org/2009,30889)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 17.08.2009 - 6 Ga 13/09 (https://dejure.org/2009,30889)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 17. August 2009 - 6 Ga 13/09 (https://dejure.org/2009,30889)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ArbG Cottbus PDF

    § 38 EStG, §§ 850 ff. ZPO
    Zurückweisung mangels Verfügungsanspruch; Zurückweisung mangels Verfügungsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Auszahlung des Brutto-Arbeitsentgelts; Anspruch eines Arbeitnehmers auf Auszahlung der nach Abzug der anfallenden Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuerbeiträge übrig bleibenden Arbeitsentgelte; Verpflichtung des Arbeitgebers zum ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 725/07

    Einbehalt von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus ArbG Cottbus, 17.08.2009 - 6 Ga 13/09
    Mit dem Abzug und der Abführung von Lohnbestandteilen erfüllt der Arbeitgeber seine Zahlungspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer (BAG vom 07.03.2001 ­ GS 1/00, juris; BAG vom 30.04.2008 ­ 5 AZR 725/07, juris Rn. 18).

    Es bedarf keiner Aufrechnung (BAG vom 30.04.2008 ­ 5 AZR 725/07, juris Rn. 18).

    Anderenfalls tritt die Erfüllungswirkung ein (BAG vom 30.04.2008 ­ 5 AZR 725/07, juris Rn. 21).

    Die Abführung der Lohnsteuer stellt jedoch keine Aufrechnung, sondern einen besonderen Erfüllungseinwand dar (BAG vom 30.04.2008 ­ 5 AZR 725/07, juris Rn. 18).

    Anderenfalls tritt die Erfüllungswirkung ein (BAG vom 30.04.2008 ­ 5 AZR 725/07, juris Rn. 21).

  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Auszug aus ArbG Cottbus, 17.08.2009 - 6 Ga 13/09
    Mit dem Abzug und der Abführung von Lohnbestandteilen erfüllt der Arbeitgeber seine Zahlungspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer (BAG vom 07.03.2001 ­ GS 1/00, juris; BAG vom 30.04.2008 ­ 5 AZR 725/07, juris Rn. 18).
  • BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 183/03

    Überbrückungsbeihilfe - Lohnsteuerklassenwechsel

    Auszug aus ArbG Cottbus, 17.08.2009 - 6 Ga 13/09
    Durch die Pfändungsfreigrenzen wird nur das Arbeitsentgelt geschützt, das dem Arbeitnehmer nach Abführung der Sozialversicherungs- und Lohnsteuerabgaben verbleibt (BAG vom 10.02.2004 ­ 9 AZR 183/03, juris).
  • ArbG Cottbus, 23.02.2010 - 6 Ca 1364/09
    Einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Auszahlung des Juligehaltes wies das Arbeitsgericht Cottbus mit Urteil vom 17.08.2009 ­ 6 Ga 13/09 ­ mit der Begründung ab, es bestehe kein Verfügungsanspruch.
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